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"Es ist meine Absicht, die Grundgesetze des lebenden Körpers, so wie ich sie verstanden habe, weiterzugeben."Dr. Andrew Taylor Still, Kirksville, September 1899
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Das ist richtig. Hierbei geht es aber nicht um Zahlungsmodalitäten sondern um eine berufspolitische Frage.
Der Beruf des Osteopathen ist in Deutschland nicht als eigenständig anerkannt. Dazu kommt, dass es nur dem Arzt und Heilpraktiker per Gesetz gestattet ist, eine Diagnose zu erstellen und daraufhin zu behandeln. Der Osteopath ist darum bemüht, an den Kern ihrer Problematik vorzustoßen und erstellt somit seine eigene Arbeitshypothese. Da mein Grundberuf Physiotherapeut ist, bin ich wie jeder meiner Berufskollegen weisungsgebunden, d.h. ich darf nur die Anweisungen auf dem Rezept befolgen. Somit bliebe zum rechtmäßigen Arbeiten nur der Weg zum Arzt mit der Bitte um ein Privatrezept mit der Verordnung Osteopathie.
Frank Jugl, geschrieben am 22.04.2011
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Quelle: https://praxis-jugl.de/beitrag/Warum-ben%C3%B6tige-ich-ein-Privatrezept%2C-wenn-ich-zu-ihnen-kommen-m%C3%B6chte%2C-ich-muss-es-doch-sowieso-selbst-bezahlen%3F