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"Es ist meine Absicht, die Grundgesetze des lebenden Körpers, so wie ich sie verstanden habe, weiterzugeben."Dr. Andrew Taylor Still, Kirksville, September 1899
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Bis Ende 2011 war die Osteopathie nicht Bestandteil des Heilmittelkataloges gesetzlicher Krankenkassen.
Seit dem 01.01.2012 erstattet die TKK für 6 Behandlungen pro Kalenderjahr 80 % der Kosten (maximal 60 € je Sitzung), wenn der Osteopath die Zulassungsvoraussetzungen der Krankenkasse erfüllt und eine ärztliche Bescheinigung (Privatrezept, bitte Anzahl der Behandlungen nicht vergessen) vorliegt. Der Patient bezahlt hierbei die erbrachte Leistung direkt beim Leistungserbringer und bekommt im Anschluss gegen Vorlage der Quittung(en) oder Rechnung den erstattungsfähigen Anteil von der Kasse zurück.
Weitere gesetzliche Krankenkassen die ebenfalls Kosten anteilig übernehmen sind: AOK plus, BKK Essanelle, Bahn-BKK, SBK, BKK ALP Plus, HEK, BKK der Thüringer Energieversorgung, BKK vor Ort. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse unverbindlich nach, ob und in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen die Kosten anteilig übernommen werden, auch falls Ihre Kasse hier nicht gelistet ist.
Auch viele private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten bei vorliegender Notwendigkeit. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter nach.
Stand: 23.10.2012 ohne Gewähr.
© Frank Jugl, Robert-Blum-Straße 10, 08056 Zwickau
Quelle: https://praxis-jugl.de/osteopathie-krankenkasse